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Schützen Sie Ihr Unternehmen: Richtlinien für die Erstellung eines Profils im Auge behalten

Klare Vorteile von Social-Media aus Unternehmersicht:

  • gesteigerte Reichweite
  • Das einfache Bewerben der eigenen Marke und Produkte
  • Präsentation des eigenen Unternehmens 
  • gesteigerte Unternehmenspräsenz 
 

Aus diesem Grund gibt es kaum ein Unternehmen, welches heutzutage nicht mindestens eine Social Media Plattform bedient. Die Erstellung eines Profils für ein Unternehmen auf Social Media ist ein wichtiges Mittel zum Erreichen der Zielgruppe. Es gibt jedoch rechtliche Aspekte, die bei der Erstellung von Profilen beachtet werden sollten. Hier können vor allem anfänglich eine Vielzahl an Fehlern unterlaufen, welche bei Nicht-Behebung schlimmstenfalls juristisch geächtet werden können!

So muss beispielsweise darauf geachtet werden, dass keine personenbezogenen Daten öffentlich gemacht werden. Auch müssen bestimmte Rechtsvorschriften eingehalten werden, um Begegnungen mit Kunden und Geschäftspartnern zu ermöglichen.

Haben Sie keine Sorge. Ihr Google Premium Partner TILL.DE klärt Sie über die wichtigsten rechtlichen Rahmenbedingungen für Social-Media auf und sorgt dafür, dass Ihr Unternehmensprofil aus juristischer Sicht rechtssicher ist. 

Hier ein paar wichtige Fakten:

Impressum und Datenschutz

Für Ihren Social Media Auftritt brauchen Sie ein Impressum und eine eigene Datenschutzerklärung. Die Aufbereitung und spätere Auffindbarkeit Ihres Social Media Profils ist deckungsgleich mit dem Ihrer eigenen Webseite. Aus diesem Grund sind Sie auch hier verpflichtet, Ihr Impressum zu hinterlegen. Social Media Nutzer müssen über die Verarbeitung ihrer Daten aufgeklärt werden, so ist die Datenschutzerklärung nach DSGVO ebenso Pflicht.

Eigentums- und Urheberrecht

Ob es nur eine kurze Story oder ein ausführlicher Carousel-Post ist. Lassen Sie die Finger von fremden Bildmaterial, vor allem, wenn Sie nicht vorhaben, dieses als fremd zu kennzeichnen und den Urheber zu nennen! Doch auch hier können manchmal Missverständnisse auftreten. Haben Sie bspw. einen Fotografen bezahlt und die Bilder erworben, gehören diese nun theoretisch Ihrem Unternehmen. Dennoch muss der Fotograf in Ihrem Post benannt werden, da die Bilder sein Werk sind. Auch hier gilt Vorsicht und Genauigkeit, um rechtliche Folgen zu vermeiden.

Ebenfalls müssen Sie wie auf Ihrer eigenen Website fremde Namensrechte beachten.

Special: Rechtssicher bei Instagram und LinkedIn

LinkedIn ist derzeit das beliebteste berufliche soziale Netzwerk. 

Deshalb ist LinkedIn für den eigenen Geschäftsaccount besonders attraktiv. Hier sowie Instagram und Co. gelten die Regeln für Namens- und Markenrechte und Urheberrecht. Außerdem benötigen Sie eine eigene Datenschutzerklärung und ein eigenes Impressum. Auch hier empfiehlt sich eine unternehmensinterne Regelung, wie Mitarbeiter mit ihren LinkedIn-Firmenaccounts umgehen.

 Für eigene Fotos, auf denen Personen abgebildet sind, brauchen Sie deren Einwilligung.

TILL.DE - Ihr Experte und weitere Infos

Sie möchten noch mehr über die Richtlinien für die Erstellung eines Profils erfahren und während des Prozesses alles rechtssicher durchführen? Kein Problem! TILL.DE steht Ihnen beratend und unterstützend zur Seite. Kontaktieren Sie uns gerne!

Wir hoffen, dass diese Tipps Ihnen helfen, die Richtlinien für die Erstellung Ihres Unternehmensprofils im Auge zu behalten. Viel Erfolg!