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Unser Angebot für Sie!

Optin Cookie
Banner einrichten

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden: Websitebesucher müssen Cookies ab sofort aktiv zustimmen. Zahlreiche Cookie Banner sind somit nicht richtig umgesetzt und müssen angepasst werden. Vermeiden Sie Abmahnungen und richten Sie jetzt Opt-in Cookie Banner ein. Diese stellen aktuell die sicherste Form von Cookie Hinweisen dar. TILL.DE klärt Sie über die jüngsten Veränderungen auf und unterstützt Sie bei der Umsetzung.

Jetzt Opt-in Abfrage einrichten!

Beachten Sie, dass Cookie Hinweise jetzt schneller abgemahnt werden. Im schlimmsten Fall kann es sogar zu einem Gerichtsverfahren kommen. Orientieren Sie sich daher an dem Urteil des Bundesgerichthofs (BGH).

Wir empfehlen deshalb: Cookies und die entsprechenden Angaben kontrollieren und anpassen. 

Gerne analysiert TILL.DE, welche Trackings auf Ihrer Website implementiert sind und welche Cookies von Ihrem System bei den Besuchern gesetzt werden.

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Mit einem Consent Tool auf Nummer sicher gehen

Durch den Einsatz von einem Consent Tool werden Opt-in Lösungen schnell und einfach umgesetzt. Die Änderungen durch das neue BGH-Urteil sind dabei berücksichtigt. Bei dem Einsatz des Tools kann der Besucher Ihrer Webseite festlegen, welche Cookies er akzeptiert. Zusätzlich gibt es den Nutzern die Möglichkeit, erteilte Einwilligungen zu verwalten und zu widerrufen.

TILL.DE richtet Ihnen gerne ein passendes Consent Tool ein. Dabei greifen wir auf einen der renommiertesten Anbietern für Consent Tools, der Usercentrics GmbH in Kooperation mit eRecht24 zurück.

Ihre Vorteile

Profitieren Sie von unseren Leistungen:

  • Überprüfung des Anpassungsbedarfs Ihrer verwendeten Dienste
  • Aktualitäts- und Vollständigkeitsprüfung Ihrer Datenschutzerklärung
  • Einsatz des kommerziellen Tools von Usercentrics
  • Konfiguration des individuellen Cookie Banners
  • Implementierung des Opt-in Cookie Banners mit dem Google Tag Manager
  • Platzierung des Opt-in Cookie Banners auf allen relevanten Seiten Ihrer Homepage
  • Hinweise zur Verbesserung Ihrer Datenschutzerklärung

Warum TILL.DE?

Im Hinblick auf stetige Veränderungen der Rechtslage bleibt TILL.DE für Sie fortlaufend auf dem neusten Stand. Außerdem informieren wir Sie regelmäßig über aktuelle Neuerungen. Zudem profitieren unsere Projekte von der Zusammenarbeit mit eRecht24. Hierduch werden Risiken deutlich minimiert.

Überzeugen Sie sich jetzt von unseren Leistungen und der fachlichen Expertise von TILL.DE.

Wir freuen uns auf Sie!

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Opt-in Cookie Banner Anfrage

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Datenschutzhinweis

Ihre Anfrage wird verschlüsselt über den Server versandt. Ihre Daten werden ausschließlich zur Beantwortung Ihrer Anfrage verwendet. Lesen Sie unsere Datenschutzerklärung.

Was sind Cookie Banner?

Nahezu alle Webseiten verwenden Cookies. Sie sind dazu da, Nutzer wiederzuerkennen und ihnen das Surfen zu erleichtern.

Hierbei speichern Cookies Daten zu dem Besuch auf einer Internetseite ab. Beispielsweise merkt sich Ihr Browser dadurch, welche Spracheinstellungen Sie nutzen oder mit welcher Emailadresse Sie sich in ein Kundenkonto einloggen.

Diese Aspekte scheinen zunächst sehr nutzerfreundlich, Cookies betreten aber häufig Datenschutzrechtliche Grauzonen.

Was bedeutet Opt-in?

Die Bezeichnung Opt-in beschreibt die Art und Weise, wie Nutzer den Cookies zustimmen. Hierbei bestätigen Sie diese aktiv mit einem Klick. Ein Klick bestätigt somit, dass der Nutzer einverstanden ist. Dabei muss der Nutzer in leicht verständlicher Sprache auf alle Cookies hingewiesen werden. Hierdurch ist dieses Verfahren sehr transparent.

Im Gegensatz zu dem Opt-in Verfahren existiert auch die sogenannte Opt-out Methode. Bei dieser widerspricht ein Nutzer der Zustimmung für das Setzen von Cookies. Beispielsweise wird ein gesetztes Häkchen entfernt. Diese Art wurde nun von dem Bundesgerichtshof (BGH) untersagt.

Was muss bei der Verwendung von Cookie Bannern beachtet werden?

In Deutschland stellt das Telemediengesetzes (TMG) derzeit geltendes deutsches Recht dar. Hier wird die Verwendung von Cookies in Grundzügen behandelt. Da allerdings nicht alle Fragen zu Cookies durch das TMG beantwortet werden können, wird es durch die Verkündung des BGHs ergänzt.

TILL.DE fasst die Kernaussagen für Sie zusammen:

Telemediengesetz (TMG)

  • Die Nutzer müssen über die Datenspeicherung verständlich und umfassend informiert werden.
  • Außerdem müssen die Nutzer der Datenspeicherung widersprechen können.
  • Folglich dürfen die Daten nur anonymisiert gespeichert werden – außer die Nutzer stimmen der Speicherung personalisierter Daten zu.

Verkündung des Bundesgerichtshofs (BGH)

  • Voreingestellte Ankreutzkästchen (Opt-out) sind unangemessen.
  • Für das Setzen von Cookies ist die Einwilligung des Nutzers notwendig.
  • Die Einwilligung muss insofern unmissverständlich sein.

Noch Fragen offen?

Kontaktieren Sie uns!

Ob per Mail, Telefon, Video Call oder vor Ort: wir sind für Sie erreichbar.

TILL.DE GmbH

Wendentorwall 25
D-38100 Braunschweig