Inzwischen hat sich herumgesprochen, dass ab dem 25. Mai 2018 die neue EU Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO)<\/strong> in Kraft tritt. Bisher gelten im Hinblick auf die Datenschutzverordnung keine einheitlichen Standards in den EU L\u00e4ndern. Das wird sich ab Mai \u00e4ndern, denn die neue Datenschutzverordnung regelt europaweit wie Unternehmen mit personenbezogenen Daten umzugehen haben. Was bedeutet das f\u00fcr Unternehmen? Nicht nur die Analytics Nutzer m\u00fcssen hier darauf achten ihr Konto an die neue Datenschutzverordnung <\/strong>anzupassen. Auch der Einsatz von Newslettertools wie MailChimp<\/strong> muss datenschutzkonform sein, um eine Abmahnung zu vermeiden. Erfahren Sie hier die wichtigsten \u00c4nderungen im MailChimp Datenschutz.<\/p>\n\n\n\n
Double Opt In<\/h2>\n\n\n\n
Nichts neues ist, dass Newsletter nur an Empf\u00e4nger versendet werden d\u00fcrfen, die zuvor explizit ihre Einwilligung erteilt haben. Dies muss ein Unternehmen auf Nachfrage jederzeit durch eine Best\u00e4tigungsmail, das sogenannte Double Opt In<\/strong> nachweisen k\u00f6nnen. Wer hier die Einstellungen noch auf Single Opt In hat, sollte dies vor dem 25.Mai 2018 unbedingt \u00e4ndern. <\/p>\n\n\n\n
Opt in <\/strong>stammt aus dem dem Englischen (to opt for something – sich f\u00fcr etwas entscheiden). Im Sinne vom Privacy Statement<\/strong> bezeichnet der Begriff ein ausdr\u00fcckliches Zustimmungsverfahren des Endverbrauchers, bevor es zu Kontaktaufnahmen f\u00fcr Werbung kommen darf. Im Gegensatz zum Single Opt In, muss beim Double Opt In das Abonnent in einem zweiten Schritt \u00fcber eine E-Mail-Nachricht best\u00e4tigt werden. <\/p>\n\n\n\n
So kann Missbr\u00e4uchen vorgebeugt werden. Durch das Double Opt In kann ein Unternehmen im Nachhinein jederzeit die Einwilligung des Empf\u00e4ngers nachweisen, was im Zuge der neuen Datenschutzverordnung verpflichtend ist. Zwar ist das Double Opt In selbst im Gesetz nicht verankert, die Nachweispflicht hingegen schon, wozu wiederum die Best\u00e4tigung des Empf\u00e4ngers vorgelegt werden muss (\u00a7 13 Abs. 2 TMG, \u00a7 28 Abs. 3a BDSG).<\/p>\n\n\n\n