{"id":47700,"date":"2019-03-27T11:48:13","date_gmt":"2019-03-27T10:48:13","guid":{"rendered":"https:\/\/wp.till.de\/?p=47700"},"modified":"2022-06-09T16:47:20","modified_gmt":"2022-06-09T14:47:20","slug":"mailchimp-datenschutz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.till.de\/mailchimp-datenschutz\/","title":{"rendered":"MailChimp Datenschutz"},"content":{"rendered":"\t\t
\n\t\t\t\t\t\t
\n\t\t\t\t\t\t
\n\t\t\t\t\t
\n\t\t\t
\n\t\t\t\t\t\t
\n\t\t\t\t
\n\t\t\t\t\t\t\t\n

Inzwischen hat sich herumgesprochen, dass ab dem 25. Mai 2018 die neue EU Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO)<\/strong> in Kraft tritt. Bisher gelten im Hinblick auf die Datenschutzverordnung keine einheitlichen Standards in den EU L\u00e4ndern. Das wird sich ab Mai \u00e4ndern, denn die neue Datenschutzverordnung regelt europaweit wie Unternehmen mit personenbezogenen Daten umzugehen haben. Was bedeutet das f\u00fcr Unternehmen? Nicht nur die Analytics Nutzer m\u00fcssen hier darauf achten ihr Konto an die neue Datenschutzverordnung <\/strong>anzupassen. Auch der Einsatz von Newslettertools wie MailChimp<\/strong> muss datenschutzkonform sein, um eine Abmahnung zu vermeiden. Erfahren Sie hier die wichtigsten \u00c4nderungen im MailChimp Datenschutz.<\/p>\n\n\n\n

Double Opt In<\/h2>\n\n\n\n

Nichts neues ist, dass Newsletter nur an Empf\u00e4nger versendet werden d\u00fcrfen, die zuvor explizit ihre Einwilligung erteilt haben. Dies muss ein Unternehmen auf Nachfrage jederzeit durch eine Best\u00e4tigungsmail, das sogenannte Double Opt In<\/strong> nachweisen k\u00f6nnen. Wer hier die Einstellungen noch auf Single Opt In hat, sollte dies vor dem 25.Mai 2018 unbedingt \u00e4ndern. <\/p>\n\n\n\n

Opt in <\/strong>stammt aus dem dem Englischen (to opt for something – sich f\u00fcr etwas entscheiden). Im Sinne vom Privacy Statement<\/strong> bezeichnet der Begriff ein ausdr\u00fcckliches Zustimmungsverfahren des Endverbrauchers, bevor es zu Kontaktaufnahmen f\u00fcr Werbung kommen darf. Im Gegensatz zum Single Opt In,  muss beim Double Opt In das Abonnent in einem zweiten Schritt \u00fcber eine E-Mail-Nachricht best\u00e4tigt werden. <\/p>\n\n\n\n

So kann Missbr\u00e4uchen vorgebeugt werden. Durch das Double Opt In kann ein Unternehmen im Nachhinein jederzeit die Einwilligung des Empf\u00e4ngers nachweisen, was im Zuge der neuen Datenschutzverordnung verpflichtend ist. Zwar ist das Double Opt In selbst im Gesetz nicht verankert, die Nachweispflicht hingegen schon, wozu wiederum die Best\u00e4tigung des Empf\u00e4ngers vorgelegt werden muss (\u00a7 13 Abs. 2 TMG, \u00a7 28 Abs. 3a BDSG).<\/p>\n\n\n\n

MailChimp mit TILL.DE!<\/a><\/div>\n\n\n\n

<\/p>\n\n\n\n

MailChimp Datenschutz<\/h2>\n\n\n\n
\"Datenschutz<\/figure><\/div>\n\n\n\n

Welche Fallstricke drohen im Rahmen der neuen Datenschutzverordnung? <\/p>\n\n\n\n

F\u00fcr viele Anw\u00e4lte wird die neue Datenschutzverordnung<\/strong>ein lukratives Gesch\u00e4ft. Wer sich auf die Lauer legt, um nach MailChimp-Formularen zu suchen und sich eintr\u00e4gt, kann schon nach dem ersten Newsletter vorgeben, dass jemand anderes die Daten missbraucht hat. Das kann folgenreiche Konsequenzen f\u00fcr die Versender des Newsletters nach sich ziehen.<\/p>\n\n\n\n

Zus\u00e4tzlich zu den Anwaltskosten, die durchschnittlich in etwa bei 1.000 \u20ac liegen sollten, wird dann eine Unterlassungserkl\u00e4rung auf Sie zukommen. Wird diese nicht beachtet droht ein weiters Bu\u00dfgeld, welches rund 2.000 \u20ac betragen wird. Wenn sich der Abmahner auch diese Vertragsstrafe unter den Nagel rei\u00dfen m\u00f6chte, tr\u00e4gt er sich einfach mit verschiedenen Adressen in Ihrer Liste ein und es wird nahezu unm\u00f6glich f\u00fcr Sie nach der ersten Abmahnung eine weitere zu umgehen. <\/p>\n\n\n\n

\u00dcber die Einwilligung der Empf\u00e4nger f\u00fcr den Erhalt der Newsletter hinaus, m\u00fcssen Unternehmen, die sich bei dem Newsletterversand von Dienstleistern unterst\u00fctzen lassen auch die Einwilligung f\u00fcr den Einsatz eines Versanddienstleisters sowie die statistische Erfassung des Leseverhaltens einholen. Ohne diese Einwilligung d\u00fcrfen keine personenbezogenen Daten<\/strong> wie die E-Mail-Adresse der Abonnenten an den Dienstleister weitergegeben werden. <\/p>\n\n\n\n

Datenschutzerkl\u00e4rung Website<\/h2>\n\n\n\n

Wer jetzt denkt damit w\u00e4re das Thema MailChimp Datenschutz<\/strong> schon erledigt, der irrt sich. Denn auch f\u00fcr die Datenschutzerkl\u00e4rung auf der Website<\/strong> sind noch einige Aspekte zu beachten, bevor wieder guten Gewissens Newsletter versendet werden d\u00fcrfen. In dieser Datenschutzerkl\u00e4rung m\u00fcssen Hinweise zum Newsletter und der Einwilligung vorliegen. Zudem m\u00fcssen die Inhalte des Newsletters, Informationen \u00fcber den Double Opt In Prozess und die Protokollierung angef\u00fchrt werden. Weiterhin muss noch auf den Einsatz des Versanddienstleisters MailChimp hingewiesen werden. <\/p>\n\n\n\n

Au\u00dferdem wird eine Passage \u00fcber die Anmeldedaten und die statistische Erhebung und Analysensowie \u00fcber den Online-Aufruf und das Datenmanagement f\u00fcr den Newsletter Datenschutz ben\u00f6tigt. Schlie\u00dflich m\u00fcssen in der Datenschutzerkl\u00e4rung Hinweise zum Thema K\u00fcndigung bzw. Widerruf und zu den Rechtsgrundlagen der Datenschutzverordnung erfolgen.<\/p>\n\n\n\n

Checkliste – Newsletter Datenschutz<\/h2>\n\n\n\n

Wem jetzt schon der Kopf schwirrt vor lauter Newsletter Datenschutz<\/strong> Themen kann sich entspannen. Hier folgt eine \u00fcbersichtliche Checkliste, wie Sie sich auf die neue Datenschutzverordnung in MailChimp<\/strong> vorbereiten k\u00f6nnen:<\/p>\n\n\n\n